Grundlagen:
Gemäß Elektroschutzverordnung ESV 2012 vom 06.02.2012 sind wiederkehrende Prüfungen für elektrische Anlagen erforderlich und vorgeschrieben. Die Zeitabstände von wiederkehrenden Prüfungen betragen längstens 5 Jahre. Abweichend davon sind folgende Zeitabstände festgelegt (Auszug):
- Elektrische Anlagen mit geringen Belastungen (Büros, Handels- und Dienstleistungsbetriebe):
10 Jahre - Explosionsgefährdete Bereiche (VEXAT):
3 Jahre - Explosionsgefährdete Bereiche bei außergewöhnlicher Beanspruchung:
1 Jahr - Elektrische Anlagen auf Baustellen:
1 Jahr - Elektrische Anlagen mit außergewöhnlichen Beanspruchungen laut Behörde:
1 Jahr - Elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen:
2 Jahre


Leistungen:
- Durchführung von erst- und wiederkehrenden Prüfungen gemäß den gültigen Normen
- Erstellen von Prüfberichten und Elektroattesten
- Bereitstellen der Messdaten für Facility-Management-Software
Prüfumfang:
1. Elektroverteiler
1.1 Sichtprüfung
- Prüfung von Plänen und Verteilern
- Kabeldimensionierung und Absicherung
- Schadhafte innere Bauteile (mechanische bzw. thermische Einwirkung)
- Schutzleiterverbindungen
- Einstellwerte von thermischen Schutzeinrichtungen (Motorschutz)
- Schutzmaßnahmen gegen indirekte Berührung
1.2 Messung
- Schleifenwiderstand der Anspeiseleitung
- Auslösezeit der FI-Schutzschalter
- Auslösestrom der FI-Schutzschalter
- Fehlerspannung an den FI-Stromkreisen
- Isolationswiderstand an den FI-Stromkreisen
2. Elektrische Anlagen
2.1 Sichtprüfung
- mechanische Beschädigung (Berührungsschutz)
- PA/PE-Verbindungen (Lockerung, Korrosion, usw.)
- Thermische Einwirkungen (Leitungsverlegung usw.)
2.2 Messung
- Ableitwiderstand von Fußböden in Räumen der Gruppe 2
- Ansprechwert von Isolationsüberwachungseinrichtungen für Raumgruppe 2
- Funktionsprüfung der Umschalteinrichtungen in den Zuleitungen für Räume der Gruppe 2
- Widerstände der Schutz- und Potentialausgleichsleiter
- Isolationswiderstände
3. Überprüfung der Schutzkontaktsteckdosen
- Schutzmaßnahme bei direkter und indirekter Berührung
- Mechanische und thermische Beschädigung
- Ordnungsgemäße Befestigung
4. Prüfbericht
- Ausarbeiten eines Prüfberichtes mit allgemeiner Beschreibung
- Erstellen der Messprotokolle und Datenblätter, welche dann für die weiteren Prüfungen herangezogen werden können
- Ausarbeiten einer Zusammenstellung der notwendigen Sanierungsarbeiten
