
Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
Mitwirken bei dem Erstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
Mitwirken bei dem Führen eines Baubuches
Mitwirken bei der Kostenverfolgung
Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel
Teilnahme bei behördlichen Abnahmen Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Vollzähligkeit
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
Überprüfen der von den ausführenden Unternehmen erstellten Aufmaße (Aufmaßlisten, Aufmaßpläne)
Rechnungsprüfungen
Mitwirken bei der Kostenfeststellung